Erstattung von Kosten für Fort- und Weiterbildungen von ehrenamtlich Tätigen im Strafvollzug

Laut Satzung bzw. Finanzordnung (FO) der GSE e.V. besteht für Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind, die Möglichkeit, Kosten für Teilnahmen an Veranstaltungen, die der Fort- und Weiterbildung dienen, erstattet zu bekommen (§2 FO).

Veranstaltungen im hier gemeinten Sinne sind solche, die der Fort- und Weiterbildung im Ehrenamt im Strafvollzug dienen und überwiegend von Dritten angeboten werden.
Es werden pro Person die Teilnahmegebühren (Seminargebühr o.ä.) für bis zu drei Veranstaltungen pro Jahr erstattet. Kosten für Übernachtungen oder Verpflegung werden nicht erstattet.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an (vorstand@gse-rheinbach.de).

Dieser Antrag mit Belegen kann als Scan (pdf) oder Bild an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: 
vorstand@gse-rheinbach.de

oder in Papierform an:
GSE e.V. Rheinbach
Postfach 1104
53348 Rheinbach

(Stand 01.09.2026)