Laut Satzung bzw. Finanzordnung (FO) der GSE e.V. besteht für Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind, die Möglichkeit, Kosten für Teilnahmen an Veranstaltungen, die der Fort- und Weiterbildung dienen, erstattet zu bekommen (§2 FO).
Veranstaltungen im hier gemeinten Sinne sind solche, die der Fort- und Weiterbildung im Ehrenamt im Strafvollzug dienen und überwiegend von Dritten angeboten werden.
Es werden pro Person die Teilnahmegebühren (Seminargebühr o.ä.) für bis zu drei Veranstaltungen pro Jahr erstattet. Kosten für Übernachtungen oder Verpflegung werden nicht erstattet.
Kostet eine Veranstaltung keine Teilnahmegebühr, fallen jedoch Fahrtkosten an, können diese auf Antrag erstattet werden.
Der Verein ist über den Wunsch der Teilnahme an einer Veranstaltung und die Kosten (Seminar- oder Fahrtkosten) VOR der Teilnahme zu informieren.
Die Auslagenerstattung erfolgt gegen Vorlage entsprechender Teilnahmebescheinigungen, Rechnungen, Fahrkarten und vergleichbarer Belege mittels eines Erstattungsantrags.
Die Auslagenerstattung ist zeitnah, d.h. spätestens im Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, zu beantragen und einzureichen.
Anträge können vorzugsweise digital über das untenstehende Formular direkt, oder als pdf oder Foto per E-Mail, aber auch in Papierform eingereicht werden.
Kann kurzfristig an einer Veranstaltung nicht teilgenommen werden, werden entstandene Kosten nur erstattet, wenn der Grund für die Nichtteilnahme glaubhaft nachgewiesen wird.
Die Erstattungszahlung wird nach Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Erstattungsantrags überwiesen.
Sollten die vorgenannten Regelungen eine soziale Härte darstellen, kann mit dem Verein eine individuelle Lösung gefunden werden, um die Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen gerne an (vorstand@gse-rheinbach.de).
(Stand 25.10.2025)
Dieser Antrag mit Belegen kann als Scan (pdf) oder Bild an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden:
oder in Papierform an:
GSE e.V. Rheinbach
Postfach 1104
53348 Rheinbach

