Finanzordnung
Die Finanzordnung regelt mögliche Aufwandsetnschädigungen für Vorstandsmitglieder sowie die Kostenerstattungen für Mitglieder bei Fort- und Weierbildungsmaßnahmen.
Finanzordnung
Die Finanzordnung regelt mögliche Aufwandsetnschädigungen für Vorstandsmitglieder sowie die Kostenerstattungen für Mitglieder bei Fort- und Weierbildungsmaßnahmen.