Finanzordnung
Die Finanzordnung regelt mögliche Aufwandsetnschädigungen für Vorstandsmitglieder sowie Kostenerstattungen für Mitglieder, insbesondere bei Fort- und Weierbildungsmaßnahmen.
Finanzordnung
Die Finanzordnung regelt mögliche Aufwandsetnschädigungen für Vorstandsmitglieder sowie Kostenerstattungen für Mitglieder, insbesondere bei Fort- und Weierbildungsmaßnahmen.