FAQ

Gesellschaft für soziale Eingliederung: die Gesellschaft für soziale Eingliederung ist ein eingetragener Verein. Sie ist keine Gesellschaft im rechtlichen oder wirtschaftlichen Sinn.

Freiheit: Freiheit bedeutet in unserem Verständnis Freiheit zu etwas, etwas tun zu können; frei sein, in dem, was ich machen kann. Freiheit bedeutet für uns nicht, frei von etwas zu sein, befreit zu sein von Handschellen oder Mauern, oder frei sein von Verantwortung, von Rücksichtnahme, von Regeln oder Gesetzen.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt!

Immanuel Kant

Ehrenamtlich Tätige: ehrenamtlich Tätige (oder ehrenamtliche Mitarbeitende) sind keine gerichtlich bestellten BetreuerInnen („ehrenamtliche Betreuer“).

Straftäter/in, Hafterfahrene/r, Inhaftierte/r: Mensch, der rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt worden ist.  Das Urteil erfolgte im Namen des Volkes. Das Volk, d.h. Sie und ich, wir, die Gesellschaft, haben nicht das Recht, den Menschen nach seiner Haft weiter zu bestrafen, in dem wir ihm/ihr keine Wohnung oder keine Arbeit geben, schlecht über sie/ihn reden oder anderweitig das Leben schwer machen.